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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Der Aussteller erhält von der Agentur Schöne Märkte für den im Vertrag genannten Zeitraum einen Standplatz zugewiesen und verpflichtet sich, seinen Verkaufsstand nur an diesem Platz aufzubauen und während der gesamten Veranstaltung besetzt zu halten. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz. Die genauen Auf- und Abbauzeiten werden Ihnen rechtzeitig schriftlich mitgeteilt, ebenso die täglichen Öffnungszeiten.
  • Der Standbetreiber verpflichtet sich, die ihm zugewiesene Standfläche einzuhalten und nur die vertraglich vereinbarten Waren zu verkaufen bzw. auszustellen, ebenso darf die Standfläche nicht an Dritte überlassen werden. Rettungswege sind immer frei zu halten (keine Verkaufsständer usw.)
  • Der Stand muss während den festgesetzten Öffnungszeiten geöffnet bleiben. Der Standabbau sowie die Vorarbeiten hierzu sind erst nach den festgesetzten Öffnungszeiten zulässig. Die Standfläche muss täglich besenrein verlassen werden, bei Nichtbeachtung werden die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
  • Die Standmiete wird, wenn zuvor kein Festbetrag berechnet wurde, am letzten Veranstaltungstag gemäß Ihren Umsätzen mit der Agentur Schöne Märkte vereinbart.
  • Bei Nichterscheinen trotz erfolgter Anmeldung müssen wir eine Pauschale von 100,00 € pro Tag berechnen.
  • Die Fahrzeuge sind außerhalb des Veranstaltungsgeländes zu parken und dürfen während der Öffnungszeiten das Veranstaltungsgelände nicht befahren.
  • Die Dekoration, die der Veranstalter anbringt oder an die Aussteller verteilt, ist Eigentum der Agentur Schöne Märkte und muss nach Veranstaltungsende zurückgegeben oder am Standplatz belassen werden.
  • Der Aussteller verpflichtet sich für die Stromversorgung ausreichend Verlängerungskabel mitzubringen (min. 50 m). Kabeltrommeln müssen wegen Überhitzungsgefahr vollständig abgerollt werden. Bei der Verlegung der Kabel ist darauf zu achten, dass es möglichst wenig Stolperfallen gibt. Bei Dunkelheit sind die Stände ausreichend zu beleuchten, insbesondere bei Veranstaltungen in den Wintermonaten.
  • Ein Stromverbrauch von mehr als 3 KW ist der Agentur Schöne Märkte zu melden und wird gesondert abgerechnet.
  • Jeder Verkaufsstand muss sein Namens- bzw. Firmenschild gut sichtbar aushängen.
  • Die Installation von Lautsprechern bedarf einer besonderen Genehmigung.
  • Der Standbetreiber ist im Besitz einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung und aller notwendigen Genehmigungen für sein Gewerbe. Der Veranstalter übernimmt für Schäden bei dem Aussteller keine Haftung.
  • Standbetreiber, die Lebensmittel verkaufen, haben die jeweils gültigen Hygienevorschriften zu beachten.
  • Der Standbetreiber hat für eine zur Veranstaltung passende Dekoration im Innen- und Außenbereich des Verkaufsstandes Sorge zu tragen.
  • Sollte die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (Unwetter, behördliches Verbot oder aus anderen, nicht von der Agentur Schöne Märkte zu vertretenen Umständen) nicht stattfinden können, hat der Mieter keinen Schadensersatzanspruch. 
  • An gesetzlichen Feiertagen bleiben die Stände geschlossen, es dürfen auch keine Arbeiten an den Ständen durchgeführt werden